Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Aufträge werden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt sind, nur zu unseren Bedingungen angenommen und ausgeführt.
  2. Preisangaben gelten nur, solange die ihnen zugrundeliegenden Kostenfaktoren unverändert bleiben. Ändern sich diese, erfolgt die Berechnung zu den am Versandtag gültigen Preisen.
  3. Lieferpflicht tritt nur nach Annahmebestätigung des Auftrages ein. Unverschuldete Betriebsstörungen und Umstände, welche uns die Lieferung unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise erschweren, befreien uns von der Lieferpflicht.
  4. Liefertermine werden nach bester Voraussicht, jedoch nur unverbindlich, genannt.
  5. Lieferung innerhalb Österreichs erfolgt ab einem Warenwert von € 100,00 frei Haus. Unter einem Warenwert von € 30,00 wird ein Kleinauftragszuschlag von € 10,00 verrechnet. Mehrkosten, die durch besondere Versandwünsche entstehen (z. B. Expresslieferungen), gehen zu Lasten des Käufers. Lieferungen innerhalb der EU ab Werk.
  6. Die Gefahr für alle Sendungen geht beim Verlassen des Hauses auf den Käufer über.
  7. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zulässig. Geringe Abweichungen in Bezug auf die Ausführung, Farben usw. der bestellten Artikel müssen uns zugestanden werden. Sind Sonderanfertigungen nötig, behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vor. Bei berechtigter Beanstandung, d. h. bei Vorliegen von Fabrikationsfehlern, wird kostenlos Ersatz geliefert, sofern und soweit die Ware nicht verarbeitet ist. Die Ersatzpflicht erstreckt sich ausschließlich auf die kostenlose Lieferung fehlerfreier Stücke, nicht jedoch auf Ersatz der Gegenstände, in bzw. an denen die fehlerhaften Teile angebracht sind. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz oder Vergütung für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Wandlung und Preisminderung besteht nicht. Der Besteller ist auch im Falle berechtigter Beanstandungen von Teillieferungen zur Annullierung des Gesamtauftrages nicht berechtigt.
  8. Zahlungskondition:
    Innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 60 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung eine Betrag von € 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu bezahlen.
  9. Eigentumsvorbehalt:
    Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Die Ware darf, bis auf Widerruf, nur weiterveräußert werden, wenn unser Eigentumsrecht vorbehalten bleibt. Ansprüche aus der Veräußerung sind uns sofort zu zedieren. Wird von dritter Seite in die Vorbehaltsware vollstreckt, so ist uns sofort Mitteilung zu machen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist WELS.